Die Gemeinden haben gemäß § 3 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) unter anderem die Aufgabe, die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen.
Bei Unwetterkatastrophen, größeren Unglücksfällen, freiwerdenden Schadstoffwolken, Terroranschlägen, dem Ausfall von Notrufmöglichkeiten sowie anderen außergewöhnlichen Lagen werden Sie durch geeignete Maßnahmen alarmiert, wie z. B.:
- Bekanntmachungen in Rundfunk und Fernsehen
- durch die in den Gemeindegebieten installierten Sirenen
- durch Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei
Wesentlich für alle Bürgerinnen und Bürger ist es, die Bedeutung der verschiedenen Sirenensignale zu kennen!
Sirenensignal |
Bedeutung |
1 Minute Heulton |
Radiogeräte einsachalten, auf Durchsagen achten! Vorzugsweise Verkehrsfunksender wie HR3 oder FFH einstellen. |
2 x unterbrochener Dauerton von einer Minute |
Feueralarm Dieses Signal dient ausschließlich zur Alarmierung der Feuerwehr |
Allgemeine Verhaltensregeln
Bei Feueralarm („3-maliges Heulen“):
Auch wenn Sie nicht unmittelbar betroffen sind, können Sie durch Ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr und Schadensbeseitigung beitragen!
- Vermeiden Sie, dass die Einsatzkräfte bei Bränden und Unglücksfällen durch Schaulustige behindert werden!
- Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind auf freie Straßen angewiesen. Wenn Sie nicht selbst helfen können, bleiben Sie dem Schadensort fern, und blockieren Sie keine Verkehrswege! – Schnelle Hilfe braucht freie Wege!
Bei Bevölkerungswarnung (auf- und abschwellender Heulton):
- Bleiben Sie zu Hause oder am Arbeitsplatz, und achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei oder Rundfunkdurchsagen.
- Kinder sofort ins Haus rufen! Dann sind sie unter Aufsicht und können nicht durch Unwissenheit falsch reagieren.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen!
- Helfen Sie älteren oder behinderten Menschen. Informieren Sie ausländische Mitbürger!
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden genau!
- Telefonieren Sie nur falls dringend nötig! Fassen Sie sich kurz! Feuerwehr, Polizei und andere Stellen benötigen jede Telefonleitung zum Einleiten von Hilfs- und Rettungsmaßnahmen – besonders in den Mobilfunknetzen!